Mein Honorar …

 

… im Allgemeinen:

Zunächst einmal möchte ich betonen, dass ich kein Mindesthonorar verlange. Ich schreibe Ihnen also auch eine Rechnung über einen Betrag von zwei Euro.

Die Berechnungsgrundlage für mein Honorar ist in der Regel die Normseite, wobei ich für eine Normseite 1650 Anschläge (inkl. Leerzeichen) veranschlage. Es zählt die angefangene Normseite, das heißt, mit dem 1651. Anschlag beginnt die zweite Normseite.

Die Kosten für Ihren Text können Sie leicht berechnen, wenn Sie den Gesamtumfang Ihres Textes in Zeichen (inkl. Leerzeichen) kennen und diesen durch 1650 teilen. Runden Sie das Ergebnis vor dem Komma auf und multiplizieren es mit dem entsprechenden Normseitenpreis.

Beispiel:
Ihr Text hat einen Umfang von 13.598 Zeichen. Dividiert durch 1650 erhalten Sie das Ergebnis 8,24. Dies entspricht der Anzahl der Normseiten. Ihr Text hat also acht komplette Normseiten. Die neunte ist begonnen, es werden demnach neun Seiten berechnet. Beträgt der festgelegte Normseitenpreis zwei Euro, berechne ich Ihnen diesen Text mit 18,- Euro.

Auf diese Weise lässt sich der Preis für Ihren Text unabhängig von der gewählten Formatierung berechnen.

Die angegebenen Normseitenpreise sind Mindestpreise. Der tatsächliche Normseitenpreis kann erst nach einer ersten Prüfung des Textes festgelegt werden. Überschreitet der Korrekturaufwand das Normalmaß, wird der Preis entsprechend höher angesetzt.

Alternativ zur Normseite kann ich auf Ihren Wunsch hin auch ein Stundenhonorar berechnen. Bei manchen Lektoratsangeboten wie etwa der Manuskriptbetreuung rechne ich grundsätzlich nach Stundenhonorar ab. Die Rechnungserstellung bei andauernden Aufträgen erfolgt dann jeweils zu Beginn eines Monats für den vorangegangenen Monat.

Andernfalls erhalten Sie eine Rechnung bei Fertigstellung des Auftrags. In Einzelfällen, etwa bei Neukunden oder bei Aufträgen, deren Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nimmt, kann ein Teilbetrag von maximal 50 Prozent bereits mit Auftragsannahme in Rechnung gestellt werden.

Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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